A G B' S

BENE BELLO [Hundehotel, Hundehort, Hundereha]

 

I. Allgemeines:

1. Der Auftraggeber versichert, dass er, sofern er nicht der Halter des Hundes ist, er vom Halter bevollmächtigt wurde, sämtliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, die für den Abschluss und die Durchführung von Verträgen über die Betreuung des Hundes erforderlich sind. Im Folgenden wird der Vertragspartner von Bene Bello daher als Auftraggeber bezeichnet.

2. Der Auftraggeber garantiert, dass sein Hund gültig - seinem Alter entsprechend - geimpft undfrei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist und für den Hund eine entsprechende Halterhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Es können nur solche Hunde in die Betreuung aufgenommen werden, welche die vorgenannten Eigenschaften erfüllen. Bitte den Impfpass (Original) sowie den Versicherungsschein als Kopie bei Abgabe des Hundes mit bringen. Eine Wurmkur oder eine Untersuchung auf Wurmbefall soll nicht länger als 3 Monate zurückliegen.

3. Hunde mit ansteckenden Krankheiten oder mit Floh-/ Milbenbefall können für die Dauer derKrankheit nicht in die Betreuung aufgenommen werden. Bringt ein Hund eine ansteckende Krankheit oder Parasiten mit, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehende Kosten, auch für Desinfektion und Mitbehandlung der anderen Hunde.

4. Bene Bello darf während der Betreuung Fotos oder Videos von dem Hund aufnehmen. Mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch Bene Bello auf der Webseite von Bene Bello oder in anderen Medien (z.B. Werbematerialien, Zeitungsartikel, Internet usw.) ist der Auftraggeber einverstanden.

5. Während eines Walks dürfen Fotos oder Videos vom Teilnehmer gemacht werden. Mit einer Veröffentlichung auf der hauseigenen Webseite oder in anderen Medien (z.B. Facebook, Instagram, Werbematerialien, Zeitungsartikel, Internet usw.) ist der Teilnehmer einverstanden.

 

II. Vertragsabschluss:

1. Mit der Anmeldung des Hundes bei Bene Bello kommt ohne weitere Unterschrift der Parteien ein Vertragsverhältnis auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den vereinbarten Zeitraum zustande. Die Anmeldung erfolgt ohne Notwendigkeit einer besonderen Form, z.B. durch Übergabe des Hundes, telefonische Absprache oder per Mail.

 

III. Zahlungsmodalitäten:

1. Die Vergütung für Leistungen ist bei Abholung des Hundes fällig. Der Auftraggeber erklärt sich bei Vertragsabschluss, dh spätestens bei Urlaubsantritt des Hundes, mit den Kosten einverstanden. Weitere Kosten, insbesondere Kosten für individuelle Sonderleistungen (zb Tierarzt) werden vor Vertragsschluss besprochen und ggfs zu den Betreuungskosten hinzugerechnet.

2. Im Falle der Hundebetreuung wird mit Anmeldung und Bestätigung durch Bene Bello einreservierter Platz für den Hund freigehalten. Bei Vertragsrücktritt später als 60 Tage vor Urlaubsbeginn werden: 30 % des gesamten Betrages, 30 Tage vor Urlaubsbeginn: 50 % des gesamten Betrages,14 Tage und weniger 100 % des gesamten Betrages fällig.

 

IV. Vertragsrücktritt:

1. Sollte seitens Bene Bello auf Grund von Unfall, Krankheit oder sonstigen betrieblichen Gründen eine Betreuung zum vereinbarten Termin nicht möglich sein, nicht im vereinbarten Ausmaß erbracht werden oder eine bereits begonnene Betreuung vorzeitig abgebrochen werden, besteht seitens des Betreuers keine Haftung für Schäden oder etwaige Aufwendungen des Auftraggebers. In diesen Fällen findet jedoch eine Erstattung der bereits eingezahlten anteiligen Betreuungsvergütung statt.

 

V. Betreuungsbedingungen:

1. Bene Bello verpflichtet sich zu einer artgerechten Unterbringung und Behandlung der zubetreuenden Hunde. Die Hunde werden in einer Gruppe mit mehreren Hunden gehalten. Der Halter des Hundes erklärt sich ausdrücklich mit dieser Form der Haltung einverstanden und übernimmt für alle damit in Verbindung stehenden Risiken und Gefahren die volle Haftung. Dies gilt nicht, wenn und soweit Bene Bello gemäß nachstehender Regelung in Ziff. VI haftet.

2. Bei Unterbringung des Hundes in der Hundebetreuung verpflichtet sich der Auftraggeber, denHund zum vereinbarten Zeitpunkt in die Betreuung zu bringen und abzuholen.

4. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Betreuer im Notfall einen Tierarzt nach eigener Wahl konsultiert. Alle dadurch entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen und bitte bei Abholung des Hundes zu begleichen.

5. Dem Auftraggeber ist bekannt, das läufige Hündinnen grundsätzlich nicht in die Betreuung aufgenommen werden können. Kommt es bei unkastrierten Hündinnen zu einer Läufigkeit, muss die Hündin unverzüglich abgeholt werden. Da der Hund für den gebuchten Zeitraum in der Betreuung vorgesehen war, fallen die Betreuungskosten für den gesamten gebuchten Zeitraum an. Ist es nicht möglich die Hündin anderweitig unterzubringen, verdoppeln sich die Betreuungskosten.

 

VI. Haftung:

1. Bene Bello behält sich vor, Sachschäden, die durch den Hund in der Betreuungszeit, auf dem Gelände, im Haus und während des Transportes im Auto entstanden sind, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Schäden in voller Höhe zu erstatten.

2. Für Schäden an den bei Urlaubsantritt mitgebrachten Dinge ( zB Spielzeug, Halsband, Leinen, Korb, Decke, Futter, eventuell benötigte Medikamente) übernimmt Bene Bello keine Haftung.

3. Bene Bello haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden wie Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, d.h. u.a. Krankheiten, Verletzungen (z.B. Beißvorfälle) oder beim Todesfall des Hundes, die der Betreuer vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Bene Bello auf einen Betrag von 1.000 Euro beschränkt.

 

VII. Schlussbestimmungen:

1. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen von Bene Bello. Bedingungen des Hundehalters gelten auch dann nicht, wenn Bene Bello nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsänderungen und Ergänzungen müssen in schriftlicher Form erfolgen.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

4. Gerichtsstand ist Düsseldorf. Stand Januar 2013